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10. August 2026
Lohnt sich ein Verkehrswertgutachten bei Erbschaft oder Schenkung? Eine ehrliche Antwort
Wenn Sie eine Immobilie erben oder geschenkt bekommen, setzt das Finanzamt einen Grundbesitzwert fest – und der ist häufig höher als der tatsächliche Marktwert. Ein Verkehrswertgutachten kann diesen Wert widerlegen. Aber lohnt es sich wirklich? Hier ist die ehrliche Antwort.
1 Das Wichtigste in Kürze
- Das Finanzamt bewertet Immobilien nach dem Bewertungsgesetz – pauschal und oft zu hoch
- Ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG kann den niedrigeren Marktwert nachweisen
- Freibeträge entscheiden: Liegt der Wert darunter, brauchen Sie kein Gutachten
- Besonders lohnend bei älteren Gebäuden, Renovierungsstau oder Nießbrauch/Wohnrecht
- Die Gutachtenkosten sind in der Regel steuerlich absetzbar
2 Warum weicht der FA-Wert vom Marktwert ab?
Das Finanzamt wendet standardisierte Verfahren an (Vergleichswert, Sachwert, Ertragswert) – ohne die individuelle Situation der Immobilie zu kennen. Besonderheiten wie Instandhaltungsstau, ungünstige Lage innerhalb eines Stadtteils, Grunddienstbarkeiten oder ein bestehendes Wohnrecht fließen nicht oder kaum ein. Das Ergebnis: Der Grundbesitzwert liegt oft 10–30 % über dem, was ein Käufer tatsächlich zahlen würde.
3 Persönliche Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung
| Verwandtschaftsverhältnis | Freibetrag |
|---|---|
| Ehepartner / eingetragener Lebenspartner | 500.000 € |
| Kind / Stiefkind | 400.000 € |
| Enkel (Eltern leben noch) | 200.000 € |
| Enkel (Eltern vorverstorben) | 400.000 € |
| Eltern / Großeltern (Erbschaft) | 100.000 € |
| Eltern / Großeltern (Schenkung) | 20.000 € |
| Geschwister / Nichte / Neffe / Schwiegerkind | 20.000 € |
| Nicht verwandt | 20.000 € |
4 Nießbrauch und Wohnrecht: oft unterschätzt
Lastet auf der Immobilie ein Nießbrauch oder Wohnrecht, mindert das den steuerpflichtigen Wert erheblich. Das Finanzamt berechnet diese Abzüge nach § 14 BewG anhand von Sterbetafeln und dem gesetzlichen Zinssatz. Allerdings wird der Jahreswert häufig nicht sachgerecht bestimmt – und damit der Abzug zu klein angesetzt. Eine gutachterliche Prüfung nach § 14 Abs. 2 BewG kann hier korrigierend wirken.
5 Wann lohnt sich ein Gutachten NICHT?
- Der Immobilienwert liegt sicher unterhalb des persönlichen Freibetrags
- Es handelt sich um einen Neubau oder umfassend sanierten Altbau ohne Besonderheiten
- Die Differenz zwischen FA-Wert und geschätztem Marktwert ist gering (unter ca. 15 %)
6 Wann lohnt sich ein Gutachten?
- Der Immobilienwert liegt über dem persönlichen Freibetrag
- Das Gebäude ist älter und hat erkennbaren Instandhaltungsstau
- Ein Nießbrauch oder Wohnrecht belastet die Immobilie
- Das Finanzamt hat bereits einen Grundbesitzwert festgesetzt
- Mehrere Erben streiten über den Wert der Immobilie
7 Häufige Fragen
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